Wie das Landgericht heute bestätigte, haben die Anwälte beider Angeklagter Revision eingelegt. Damit ist das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Abzuwarten ist nun, ob die Justiz die Revisionsanträge für ausreichend begründet hält. Das Schwurgericht hatte am Montag vor einer Woche einen der beiden Angeklagten des Mordes schuldig gesprochen. Dessen Komplize hatte wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung fünf Jahre und zwei Monate Gefängnis bekommen.