Die Nebenklage hat ihre Rechtsmittel zurückgezogen. Das teilt das Amtsgericht Kulmbach mit. Der Fall kommt damit zu den Akten. Anfang April war das Urteil gefallen: Die Betreuerin von Vanessa war der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden, bekommt aber nur eine Verwarnung mit Strafandrohung. Der Bademeister war freigesprochen worden. Den Eltern des Mädchens war dieses Urteil wohl zu mild. Sie hatten Rechtsmittel eingelegt, diese jetzt aber zurückgenommen. Vanessa war 2014 bei einem Ausflug mit ihrer Turngruppe im Himmelkroner Freibad ertrunken. Seitdem hatten die mittlerweile getrennt lebenden Eltern dafür gekämpft, dass der Fall vor Gericht kommt.
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